DIN55475

Unverstärkte Klebestreifen aus Kraftpapier

1 Anwendungsbereich und Zweck

Diese Norm gilt für das Packhilfsmittel unverstärkte Klebestreifen aus gummiertem Kraftpapier,

naturfarben oder gebleicht. Zweck dieser Norm sind die Festlegungen von Mindestangaben für

die Qualität, die Lieferform für Klebestreifen und für die Vereinheitlichung der Hilfsgeräte.

2 Begriffe

2.1 Unverstärkter Klebestreifen

Papierstreifen aus Kraftpapier, unverstärkt und mit einer durch Wasser aktivierbaren Klebstoff-

schicht versehen.

2.2 Kleberolle

Lieferform für Klebestreifen aus DIN 55 405 Teil 4

Unverstärkte Klebestreifen, gebleicht (gbl)

Tabelle 2

flächenbezogene

Masse

(Flächengewicht)

g/m²

+/- 4 %

Breitenbezogene

Bruchkraft

Maschinenrichtung

kN/m

min.

Breitenbezogene

Bruchkraft

Querrichtung

kN/m

min.

60

4,7

2,5

75

5,3

3,5

90

6,8

4,5

Unverstärkte Klebestreifen, naturfarben (nf)

Tabelle 1

flächenbezogene

Masse

(Flächengewicht)

g/m²

+/- 4 %

Breitenbezogene

Bruchkraft

Maschinenrichtung

kN/m

min.

Breitenbezogene

Bruchkraft

Querrichtung

kN/m

min.

50

5,3

2,7

60

6,5

3,2

75

7,9

3,9

90

9,0

4,7

120

13,3

5,0

150

14,7

5,9

3 Anforderungen

Die Anforderungen nach den Tabellen 1 und 2 müssen vom arithmethischen Mittelwert der

Prüfergebnisse aller Proben erfüllt werden. Die Anforderungen nach Abschnitt 3.1 müssen von

90 % aller Proben erfüllt werden.

3.1 Gummierung (Leimschicht)

Die Art der Gummierung bleibt dem Hersteller überlassen. Die gleichmässig angefeuchtete

Gummierung muss nach kurzer Abbindezeit eine feste und dauerhafte Klebung auf sauberen,

nicht präparierten Pappoberflächen bewirken.

Die Gummierung der Klebestreifen muss sich mit den handelsüblichen Anfeuchtgeräten, deren

Wassertemperatur 10 - 35 °C betragen sollte, gleichmässig anfeuchten lassen.

5 s nach Aufbringen des Klebestreifens muss die Gummierung “angefasst” haben d.h. der Beginn

der Adhäsion zwischen dem Klebstoff und der zu verklebenden Oberfläche muss eingesetzt haben.

Nach insgesamt 15 s muss die Abbindung erfolgt sein, die dadurch zu überprüfen ist, dass es beim

Lösen der Klebeverbindung zum Faserriß kommt.

Teilauszug der DIN 55475

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